Weitere Entscheidung unten: LG Wuppertal, 01.07.2021

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 9 S 11.21   

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https://dejure.org/2021,10548
OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 9 S 11.21 (https://dejure.org/2021,10548)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2021 - 9 S 11.21 (https://dejure.org/2021,10548)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2021 - 9 S 11.21 (https://dejure.org/2021,10548)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 9 S 11.21
    Der Begriff der "Personen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko für die Krankheit ausgesetzt waren" sei wegen seiner Weite ("möglich ist alles, was denkbar ist") einschränkend dahin auszulegen, dass die Betreffenden mindestens Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG sein müssten, also nach BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris, Rn. 31, Personen, bei denen die Aufnahme von Krankheitserregern wahrscheinlicher als die Nichtaufnahme sei.
  • VG Mainz, 22.10.2021 - 1 L 787/21

    Corona-Selbsttests reichen für Hochschulbesuch nicht

    Die mit der Testpflicht verbundene Beeinträchtigung stellt für den Antragsteller demnach keinen unzumutbaren Nachteil dar, der eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigte (vgl. auch zu einem Corona-Test für Reiserückkehrer: OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -, juris, Rn. 14).
  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 143.22

    Schülerinnen und Schüler müssen sich weiter auf COVID-19 testen

    b) Im Übrigen ist für das Gericht hier auch kein Anordnungsgrund erkennbar, weil die ausdrücklich zugelassenen Selbsttests nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer von vergleichsweiser niedriger Eingriffsintensität (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 5. November 2021 - VG 3 L 438/21 -, juris Rn. 18) und nach dem aktuellen Gesundheitsstand gesundheitlich unbedenklich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2022 - 13 B 1441/21, juris Rn. 11 ff.), so dass die Annahme von nicht wiedergutzumachenden Nachteilen ohnehin fernliegend erscheint (siehe hierzu auch zur Testpflicht nach der CoronaEinreiseV: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -).
  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 139.22
    b) Im Übrigen ist für das Gericht hier auch kein Anordnungsgrund erkennbar, weil die ausdrücklich zugelassenen Selbsttests nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer von vergleichsweiser niedriger Eingriffsintensität (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 5. November 2021 - VG 3 L 438/21 -, juris Rn. 18) und nach dem aktuellen Gesundheitsstand gesundheitlich unbedenklich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2022 - 13 B 1441/21, juris Rn. 11 ff.), so dass die Annahme von nicht wiedergutzumachenden Nachteilen ohnehin fernliegend erscheint (siehe hierzu auch zur Testpflicht nach der CoronaEinreiseV: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -).
  • VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22

    Quarantäne für den Fall einer Einreise aus der Republik Österreich - Corona-Virus

    Mit dessen Durchführung gehen für die Antragsteller zu 2) bis 4) deshalb keine unzumutbaren Nachteile einher, und zwar weder in körperlicher noch in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht (vgl. zur Durchführung eines "Corona-Tests" vor einer Flugreise OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -, amtl.
  • VG Berlin, 22.12.2021 - 14 L 631.21
    Mit der Durchführung eines solchen Tests gehen für den Antragsteller deshalb keine unzumutbaren Nachteile einher, und zwar weder in körperlicher noch in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht (vgl. zur Durchführung eines "Corona-Tests" vor einer Flugreise OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -, amtl.
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 01.07.2021 - 9 S 11/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42063
LG Wuppertal, 01.07.2021 - 9 S 11/21 (https://dejure.org/2021,42063)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01.07.2021 - 9 S 11/21 (https://dejure.org/2021,42063)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 9 S 11/21 (https://dejure.org/2021,42063)
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Volltextveröffentlichung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Erstinstanzliche Klageabweisung wird aufgehoben -> Schätzung des Normaltarifes erfolgt mittels des... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...

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